Regionalplan Ruhr - 2. Entwurf (Stand: November 2021)

Wie andere Städte auch, entscheidet Bochum nicht alleine, wie das eigene Stadtgebiet gestaltet wird. Bochum gehört dem Regionalverband Ruhr an, dessen Aufgabe es u.a. ist, die Nutzung der Flächen in den Städten in sogenannten Flächennutzungsplänen festzulegen, die dem Verband angehören. Zurzeit arbeitet der Regionalverband an einer Überarbeitung des Flächennutzungsplan seines Verbandsgebiets - das Resultat wird Regionalplan Ruhr genannt und liegt seit Novemler 2021 im zweiten Entwurf vor.

In unserer Eingabe zum ersten Entwurf des Regionalplan Ruhr haben wir aufgezeigt, gegen welche Ziele und Grundsätze mit einer Bebauung des Werner Feldes verstoßen wird. Der Regionalverband entgegnet in seiner Stellungnahme, dass zu Allgemeinen Siedlungsflächen Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen gehören. Weiter führt der Regionalverband an, dass die Sicherung und Entwicklung von Freiflächen die Aufgabe der Bauleitplanung und damit der Stadt Bochum sei. Wie die Stadt Bochum mit Freiflächen mit ökologischen und klimatischen Funktionen umgeht, kann man auf der Internetseite raubbau.space nachlesen.
Die Behandlung unserer Eingabe zum ersten Entwurf des Regionalplans und in der sogenannten Abwägung und Stellungnahme zu den Anregungen privater Stellen (siehe [36], Anlage 10, Seite 208 ff.) ist ernüchternd und aus unserer Sicht teilweise fehlerhaft.
Auch die Eingabe der Stadt Bochum, die ebenfalls gefordert hat, das WernerFeld weiterhin als Frei- und Agrarfläche einzustugen ist vom Regionalverband abgelehnt worden (siehe [36], Anlage 9, Seite 2050 ff.).

Im Vergleich zum 1. Entwurf (Stand Mai 2018) gibt es im Bochumer Stadtgebiet nur wenige Änderungen in der Einstufung der Flächen (siehe [36], Anlage 3.1 und Anlage 3.2, jeweils Seite 22). An den Planungen zur Einstufung des WernerFeldes hat sich nichts geändert.
Somit ist es formell nicht gewünscht, erneut eine formelle Stellungnahme zur Einstufung des WernerFeldes als Allgemeine Siedlungsfläche einzureichen (siehe hier: "https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_rvr_rpruhr2/start.php).

Die Bürgerinitiative WernerFeld hat aber trotzdem am 27.03.2022 eine Eingabe zum zweiten Entwurf des Regionalplan Ruhr eingeriecht und begründet dies damit, dass

Unsere zweite Eingabe zum Regionalplan Ruhr vom 27.03.2022

  1. Der Bürgerinitiative WernerFeld erschließt es sich nicht, dass der Regionalverband die von uns aufgezeigten Verstöße gegen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklungsplanung nicht sieht.

  2. Die Bürgerinitiative WernerFeld widerspricht der Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr zu unserer Eingabe vom 10.10.2018 (siehe Anlage 10 / ANL10_BtlgngSynopse_Öfftlkeit_RPRuhr / Seite 208 ff):
    "Die Planzeichendefinition der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) sieht vor, dass siedlungszugehörige Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen innerhalb der ASB-Festlegung darzustellen sind. Eine ‚Herausparzellierung‘ ist nicht vorgesehen und entspricht nicht der Maßstabsebene eines Regionalplans. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass bereits im aktuell geltenden Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ein großer Teil der fraglichen Fläche als Wohnbaufläche (ASB, Kleingärten und Friedhof) dargestellt ist. Somit handelt es sich um "innenliegende", siedlungszugehörige Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen, die im Regionalplan dem ASB zuzuordnen sind."
    Begründung: Das Werner Feld (siehe nachfolgende Abbildung) ist eine ca. 14 ha große, landwirtschaftliche Nutzfläche und als "Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich" im derzeit gültigen Regionalen Flächennutzungsplan (oberbereich_bochum_hagen_blatt_1 ) eingezeichnet. Es handelt sich keinesfalls um eine Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche. Auch können Flächen deutlich größer als 10 ha im Regionalplan dargestellt werden. Somit muss auch das ca. 14 ha große Werner Feld weiterhin als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich darstellbar sein.

    (Legende)

    Die Einstufung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, insbesondere in der Größe des Werner Feld als Allgemeiner Siedlungsbereich kann nicht als Innenentwicklung dargestellt werden.

  3. Die Stadt Bochum hat 2016 / 2017 geplant, durch das Werner Feld eine Straße als Anbindung der Opelflächen II und III an die A 40 zu bauen und im Zuge dessen auch noch die restlichen Flächen des Feldes zu bebauen. Aus diesem Grund ist die Bürgerinitiative WernerFeld gegründet worden und hat im Rahmen ihrer Arbeit zwei Erschließungsvarianten für die Anbindung der Opelflächen an das Autobahnnetz entwickelt. Diese Erschließungsvarianten sind mit Berufung auf § 24 der GO NRW und mit der Bitte um eine vergleichende Prüfung mit anderen Erschließungsvarianten (z.B. der über das Werner Feld) bei der Stadt Bochum eingereicht worden. Erst aufgrund dieser Eingabe ist eine Integrierte Machbarkeitsstudie Bochum-Ost" [35] erarbeitet worden, die die Varianten zur verkehrlichen Erschließung der Opelflächen in einem ganzheitlichen Ansatz beurteilt. Diese Machbarkeitsstudie weist auf die hohe Bedeutung des Bereiches Werner Feld hin und kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass die von der Bürgerinitiative WernerFeld eingereichten Erschließungsvarianten die Vorzugsvarianten sind. Dem hat auch der zuständige Fachausschuss der Stadt Bochum zugestimmt.
    Eben der ganzheitliche Ansatz der Beurteilung der Bedeutung der 14 ha großen, bereits heute als Freiraum und Agrarbereich festgesetzten Fläche des Werner Feldes und dessen Umgebung als Grünzone für den Stadtteil, ist aus unserer Sicht ein starkes Argument dafür, dass das Werner Feld im Regionalplan Ruhr weiter als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich festzusetzen ist.

  4. In der Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr zu unserer Eingabe heißt es:
    "Die Sicherstellung und Entwicklung von siedlungszugehörigen Freiflächen, die Freiraumfunktionen wahrnehmen oder ergänzen, obliegen der Bauleitplanung und Landschaftsplanung."
    Die Bochumer Stadtverwaltung und Teile der Bochumer Politik, die gem. des zitierten Abschnitts die Verantwortung der Freiraumsicherstellung und -entwicklung übernehmen sollen, planen die Bebauung zahlreicher Grün- und Freiflächen mit ökologischen, klimatischen, aber auch sozialen Funktionen.
    In den Umweltberichten, die im Rahmen der Bauleitplanung für solche Flächen erstellt werden, windet man sich über Seiten, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass die durch eine Bebauung zerstörten ökologischen und/oder klimatischen Funktionen gar nicht so bedeutend sind (z.B. Umweltbericht zum B-Plan 997). So werden zahlreiche Flächen z.B. mit Kaltluftsammelbecken oder Frischluftschneisen bebaut und bekannte Hitzeinseln vergrößert. Für die vorgeschriebenen ökologischen Ausgleichmaßnahmen fehlt der Platz und ortsnahe Ausgleichmaßnahmen, die den von den Baumaßnahmen Betroffenen zugutekommen sind gesetzlich ohnehin nicht vorgeschrieben.
    Es sollen Bereiche bebaut werden, die bei Starkregenereignissen regelmäßig überflutet werden. Somit nimmt man dem benachbarten Gebäudebestand natürliche Regenwasserpuffer und Versickerungsflächen. Darüber hinaus wird in Kauf genommen, dass die zukünftigen Bewohner bei zukünftigen Starkregenereignissen gesundheitlich und materiell geschädigt werden. Die durch das geltende Baurecht vorgeschrieben Maßnahmen zum Hochwasserschutz entsprechen, bedingt durch die klimatischen Veränderungen, längst nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf. Das müssten die Planungsbehörden zur Kenntnis genommen haben - die Versicherungswirtschaft hat das!
    Es werden sogar Wohnungen im schalltechnischen Einwirkungsbereich von nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Industrieanlagen gebaut. In einem Fall hat die Bezirksregierung Arnsberg bereits mehrfach gegen die Planung interveniert. Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, dass Fenster von Wohnräumen nicht geöffnet werden können. Im Grundbuch wird dann festgelegt, dass gegen den Emittenten nicht geklagt werden kann.
    Zahlreiche Fachkreise, Initiativen, Vereine, Verbände und Privatpersonen lehnen heute die Bebauung von Freiflächen aus ökologischen, klimatischen und sozialen Gründen ab.
    Am 03.06.2020 wurde vom zuständigen Fachausschuss der Bau einer neuen Erschließungsstraße (siehe oben, Punkt 3) und damit die Bebauung des Werner Feldes zugunsten alternativer Erschließungsvarianten abgelehnt. Die Bürgerinitiative WernerFeld sowie eine zweite Bürgerinitiative aber auch die Stadt Bochum möchten auch im Regionalplan Ruhr das Werner Feldes als Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich festgesetzt wissen.
  5. Unsere zweite Stellungnahme kann hier als PDF-Datei herunter geladen werden.

Das WernerFeld ist nicht alleine!

In der folgenden Grafik haben wir die bisherigen Frei- und Agrarflächen auf dem zurzeit noch gültigen Regionalen Flächennutzungsplan rot markiert, die Allgemeiner Siedlungsbereich werden sollen. Die schwarz markierten Flächen sind Frei- und Agrarflächen, die als Bereiche für industrielle und gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen sollen:

(Die Bürgerinitiative WernerFeld erhebt nicht den Anspruch, alle Agrar- und Freiflächen gefunden zu haben, die Allgemeine Siedlungsbereich oder Bereich für Industrie und Gewerbe werden sollen.)

Was bedeutet die Einstufung der Freiflächen als Allgemeiner Siedlungsbereich

Die Einstufung des WernerFeldes und anderer Agrar- und Freiflächen bedeutet nicht, dass nun auch tatsächlich gebaut wird. Der Stadt Bochum wird mit Inkrafttreten des Regionalplan Ruhr ermöglicht, für diese Flächen ein Bebauungsplan-Verfahren einzuleiten. Ein solches Verfahren kann sich über Jahre hin ziehen. Die Bürgerinitiative WernerFeld wird deshalb die Sitzungstermine des zuständigen Fachausschusses der Stadt Bochum sowie die Bebauungspläne im Verfahren im Auge behalten.

Welche Eigenschaften haben die Agrar- und Freiflächen, die laut Entwurf des Regionalplan Ruhr Allgemeine Siedlungsfläche werden sollen?

Für einige, wenige der in obiger Grafik markierten Flächen liegen uns Informationen vor, die wir hier zusammen gestellt haben:

Werner Feld (Umgehung Somborn West und Ost)







Dietrich Benking Sreasse Ost






Dr. Eduard Schulte Strasse



Hansastrasse Westerweiterung



Im Meerland



Josef Baumann Strasse



Munscheider Straße



Nordpol



Sodinger Strasse Ost



Sodinger Strasse West



Westenfelder Strasse Ost


Was ist eigentlich der Regionalverband Ruhr?

Der Regionalverband Ruhr hat seinen Sitz in Essen und ist ein Zusammenschluss von 11 kreisfreien Städten - darunter Bochum - und vier Kreisen.

Ein RVR-Gesetz regelt Aufgaben und Zuständigkeiten des Verbands und hat im Rahmen seiner Zuständiugkeiten Planungsrecht über die Städte und Kreise. Das bedeutet, dass der RVR das WernerFeld als Allgemeinen Siedlungsbereich einstufen kann, auch wenn die Stadt Bochum das gar nicht will.